Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Funktionaler Raum
Funktionaler Raum
Aktuelles - 22.01.2025
Die eingegangenen Anträge werden vom funktionalen Raum in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet:

 


 
Zunächst wird vom Verwaltungsorgan, also dem Projektteam des funktionalen Raums Eurodistrict SaarMoselle, geprüft, ob der Antrag zulässig ist: Es wird kontrolliert, ob alle formalen Kriterien erfüllt sind.

Nachdem der Antrag für zulässig befunden wurde, wird er inhaltlich geprüft und dem Auswahlkomitee vorgelegt, das eigenständig über die Bewilligung entscheidet.

Zu den Aufgaben des Verwaltungsorgans gehören auch die Überwachung der Finanzen und die Begleitung der Projektträger sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Information über die bewilligten Projekte.
 
Das speziell dafür eingerichtete Auswahlkomitee setzt sich aus gewählten Vertreter*innen zusammen und umfasst insgesamt 16 Mitglieder. Darunter sind: der Präsident des Eurodistrict und die 5 Vizepräsidenten sowie 5 Delegierte von französischer und 5 von deutscher Seite.

Es entscheidet eigenständig (mit oder ohne Vorbehalt) über die Bewilligung oder Ablehnung der vorgelegten Projektanträge und kann die Bewilligungsentscheidung auch vertagen. Es kann auch über die Höhe der Kofinanzierung durch EFRE entscheiden.

Außerdem überwacht es die Umsetzung des funktionalen Raums. Das Auswahlkomitee tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen. Bei Bedarf kann einmal im Jahr eine Sondersitzung abgehalten werden.

Viele weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eurodistrict oder von Interreg Großregion.
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