Funktionaler Raum SaarMoselle

Der funktionale Raum, was ist das?
Der funktionale Raum ist eine Neuheit im Kooperationsprogramm Interreg VI A Großregion. Sie bietet strukturierten grenzüberschreitenden Gebieten, wie dem Eurodistrict SaarMoselle, die Möglichkeit, EFRE-Mittel für die Bezuschussung grenzüberschreitender Projekte zu erhalten, die auf ihrem Gebiet stattfinden und zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.

So verfügt der Eurodistrict SaarMoselle über 9,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union, um seine Territoriale Strategie 2021-2027 umzusetzen.

Die Strategie umfasst 5 Themenbereiche, die sich ihrerseits in mehrere Ziele und Maßnahmen untergliedern:

 
 

Interkulturalität Zweisprachigkeit

Wirtschafts-entwicklung

Raumplanung / Mobilität

Gesundheit
 

Tourismus
 

 
 
Funktionaler Raum SaarMoselle
Entdecken Sie unsere Territoriale Strategie



Projektaufruf funktionaler Raum Eurodistrict SaarMoselle
Der Projektaufruf „Eurodistrict SaarMoselle - AAP1 – ZF“ läuft vom 11. Mai 2023 bis zum 11. Mai 2026.
Während dieses Zeitraums können Projektanträge jederzeit auf der Plattform JEMS Großregion eingereicht werden.

Projekte, deren beantragte EFRE-Kofinanzierung 30.000,00 Euro überschreitet, können je nach Qualität und Umfang des Projekts sowie den strategischen Prioritäten des funktionalen Raums eine Kofinanzierung im Rahmen des funktionalen Raums SaarMoselle erhalten.

Der funktionale Raum SaarMoselle nimmt keine Vorauswahl der Projekte vor (kein Go/No-Go). Die ausgefüllten Anträge auf Kofinanzierung sind über die Plattform JEMS Großregion einzureichen. Ein Auswahlkomitee, bestehend aus dem Präsidium des Eurodistricts und je 5 Delegierten der französischen und der deutschen Seite, ist für die Genehmigung bzw. Ablehnung der eingereichten Projekte zuständig.
 
Antragsprüfung
Sitzungen des Auswahlkomitees SaarMoselle (3 bis 4 Sitzungen im Jahr).
Die Anträge auf Kofinanzierung müssen mindestens zwei Monate vor der Sitzung des Auswahlkomitees eingereicht werden.
 
Tagesordnung des Auswahlkomitees
Einreichung des Antrags bis  Sitzungs- termin
Komitees 2025:
   
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: 13.01.2025 19.03.2025
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: 04.04.2025 03.07.2025
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: 12.09.2025 21.11.2025
Komitees vergangener Jahre
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte:
  • PRISMA
  • SolidEuropa
17.09.2024 22.11.2024
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte:
  • Intervelo SaarMoselle
14.02.2024 15.04.2024
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte:
  • Projekt Verwaltung des funktionalen Raums SaarMoselle
  • Projekt MedGenSaFr
13.09.2023 14.11.2023
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: 03.05.2023 04.07.2023
Ein Projektantrag stellen
Das gesamte Verfahren erfolgt online über JEMS,  das Tool für die Beantragung und Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Großregion 2021-2027.
  • Bevor der Projektträger die Einreichung eines Projektantrags im Rahmen des funktionalen Raums in Erwägung zieht, prüft er, ob sein Projekt der Territorialen Strategie entspricht und ob die erwarteten Auswirkungen des Projekts überwiegend auf dem Gebiet des Eurodistricts SaarMoselle liegen.
  • Der federführende Partner des Projekts legt ein Konto bei JEMS Großregion an und bewirbt sich für den Projektaufruf „Eurodistrict SaarMoselle - AAP1 - ZF“.
  • Der federführende Partner trägt die erforderlichen Informationen im Zuwendungsantragsformular ein fügt die Belege bei, die bei der Projekteinreichung verlangt werden.
     
Wie geht es weiter
Das Projekt wird zunächst vom Eurodistrict SaarMoselle geprüft, welcher untersucht, ob die Bedingungen für die Zulässigkeit im Rahmen des Interreg-Programms erfüllt sind. Wenn das Projekt unzulässig ist, wird der Antrag abgelehnt. Ein Antrag kann umformuliert und zu einem späteren Zeitpunkt neu gestellt werden. Die Prüfung staatlicher Behilfen und die Bonitätsprüfung liegen in der Zuständigkeit des Gemeinsamen Sekretariats Interreg (Luxemburg) und werden zeitgleich zur Zulässigkeitsprüfung durchgeführt.

Wenn der Kofinanzierungsantrag zulässig ist, nimmt die Verwaltungsstruktur des funktionalen Raums - der EVTZ Eurodistrict SaarMoselle - anschließend eine inhaltlich Prüfung des Projekts sowie eine eine Bewertung des Inhalts und der Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Prüfkriterien vor (Dokument siehe unten). In dem Zusammenhang können zusätzliche Fragen zum Inhalt des Projekts gestellt werden. Ein Auswahlkomitee entscheidet über die endgültige Annahme/Ablehnung/Rückstellung des Projekts. Schließlich stellt die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms den Zuwendungsbescheid aus.
 
Kontaktstellen des Programms

Die Kontaktstellen des Interreg-Programms helfen Ihnen bei Bedarf gerne bei der Vorbereitung des Projekts (Fragen zum Interreg-Programm, zum Zuwendungsantrag, zur Budgetvorbereitung).

Link zu den Kontaktstellen
Die Grundlagen des Projektaufrufs "SaarMoselle - AAP1":
Territoriale Strategie 2027 funktionaler Raum Eurodistrict SaarMoselle
Bestimmungen des Projektaufrufs (Okt. 2024)
Anhang : Personalkosten und Vorbereitungspauschale (Okt. 2024)
Prüfkriterien (Okt. 2024)
Für alle Interreg-Projekte geltende Unterlagen und Hilfsmittel :
Allgemeine Projektbedingungen (Leitfaden zur Förderfähigkeit der Ausgaben) (Okt. 2024)
JEMS Leitfaden
Kommunikationsleitfaden
Ergebnis- und Outputindikatoren Leitfaden
Klassifizierung Partnertypen
Vorlage Zuwendungsantrag
Vorlage Budgettabelle
Merkblatt Vereinfachte KostenOptionen Projekte bis 200 000 €
Berechnung Vereinfache KostenOptionen - Projekte bis 200 000 €

Hinweis: In Ihrem JEMS-Antrag müssen Sie für Ihre jeweiligen Aktivitäten "Indikatoren" auswählen. Im Rahmen des funktionalen Raums Eurodistrict SaarMoselle finden ausschließlich die Indikatoren der Priorität 3 Anwendung (Seiten 24 - 31). S. Unterlage "Ergebnis- und Outputindikatoren Leitfaden"

Der Antrag ist ausschließlich auf JEMS auszufüllen. Die oben stehenden Vorlagen können den Partnern als Arbeitsgrundlage dienen.
Erklärungen, die dem Antrag beigefügt werden müssen:
Können je nach Projekpartner variieren. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei Ihrer Kontaktstelle oder beim Eurodistrict.
Die Verpflichtungserklärungen müssen bei Einreichung des Antrags beigefügt werden.
Die Anhänge zu den den Verpflichtungserklärungen können spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Auswahlkomitees nachgereicht werden.

Verpflichtungserklärung federführender Partner (Nov. 2024)
Verpflichtungserklärung finanzieller Partner (Nov. 2024)
Verpflichtungserklärung strategischer Partner (Nov. 2024)
Anhang - Erklärung zur Finanzierung aus Eigenmitteln
Anhang - Erklärung zur öffentlicher oder privaten Kofinanzierung
Anhang - MwSt.-Erklärung
Anhang - Erklärung De-Minimis Beihilfen
Anhang - Ergänzende Informationen funktionsgruppen
Anhang - Modell Zuweisungsschreiben
Hinweis - Prüfung staatlicher Beihilfen
Hinweis - Bonitätsprüfung
 
Für zusätzliche Fragen können Sie Kontakt mit dem funktionalen Raum oder den Kontaktstellen aufnehmen. Sie können auch die FAQ von Interreg Großregion besuchen.